Befähigungsnachweis Tiertransporteure

Angebote der DEULA Freren GmbH

Seit Januar 2008 muss beim Straßentransport von Nutztieren über 65 km ein EU-einheitlicher Befähigungsnachweis mitgeführt werden, wenn der Transport im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt (EU-VO 1/2005). Der bisherige Sachkundenachweis nach § 13 TierschutztransportVO gilt nicht mehr.

Für wen ist die Teilnahme am Lehrgang mit abschließender Prüfung vorgeschrieben?

 

Für Fahrer und Betreuer von Straßentransporten von:

  • Hausrindern
  • Hausschafen
  • Hausziegen
  • Hausschweinen
  • Pferden inkl. pferdeartigen Tieren
  • (Ausnahme: Bei Transporten bis 65 km wird im Allgemeinen kein Befähigungsnachweis benötigt.)

 

Nicht nur gewerbliche Fahrer sind betroffen! Es ist ausreichend, wenn mit dem Transport ein Gewinn/Verlust entsteht oder ein Gewinn angestrebt wird. Entscheidend für eine wirtschaftliche Tätigkeit ist z. B., ob eine steuerliche Veranlagung oder Eintragung in ein öffentliches Register vorliegt (z. B. Landwirte beim Transport der eigenen Tiere, Reitvereine, therapeutische Reitbetriebe, Fahrten zu Auktionen, Fahrten zu überregionalen Turnieren sowie allgemein bei Transporten von Nutztieren).

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